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Ist die Arbeit legal?

Ja. Seit dem 01.05.2004 kann eine legale Möglichkeit zur Beschäftigung polnischer Haushaltshilfen, Betreuungs- oder Pflegekräften im Rahmen der EU- Dienstleistungsfreiheit angeboten werden.
Laut dem § 15 der Beschäftigungsverordnung der EU dürfen polnische Firmen ihre Mitarbeiter ohne arbeitsgenehmigungsrechtliche Einschränkungen vorübergehend ins EU- Ausland entsenden.

Wie häufig wechseln die Haushaltshilfen?

Nach dem Entsendungsgesetz darf eine Pflegekraft durchgehend 12 in Deutschland arbeiten. Unsere Betreuerinnen bleiben jedoch in der Regel 2-3 Monate und werden durch andere Betreuungskraft ersetzt. Möglichst wechseln sich zwei Personen bei einer Familie ab.

Wie sieht es mit den Sprachkenntnissen der Betreuungskräfte aus?
Die Sprachkenntnisse der Damen sind sehr unterschiedlich. Möglichst sollten sie insoweit die Deutsche Sprache beherrscht haben, dass die Kommunikation mit ihnen möglich ist. Je nach Bedarf verfügen wir über Betreuungskräfte auch mit sehr guten Sprachkenntnissen.

Kündigungsfrist

Der Vertrag kann vor Ablauf der Geltungsdauer ohne Angabe der Kündigungsgründe unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 14 Tagen gekündigt werden. Die Kündigung erfolgt nur in schriftlicher Form.


Bei Abwesenheit des Pflegebedürftigen (z.B. Aufenthalt im Krankenhaus) bis 14 Tage bleibt der Vertrag unberührt. Nach 14 Tagen kann der Vertrag nach Ihrem Wunsch ausgesetzt werden.

Im Falle des Todes der betreuungsbedürftigen Person endet der Vertrag 7 Tage nach ihrem Tod.
 

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